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Geschrieben von ursel66 am 02.09.2012, 20:25 Uhr

Wenn ich es richtig lese:

Auszug aus § 21 StVO

Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die für das Kind geeignet sind (geeignet sind nur Systeme, die den Kriterien der ECE 44-03 oder ECE 44-04 entsprechen). Dies gilt nicht in Kraftomnibussen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t.


Müssen beide Voraussetzungen erfüllt sein: unter 12 und unter 150 cm! Ist eines von beiden nicht mehr gegeben, darf das Kind ohne Sitz überall im Auto sitzen. Ok, nicht selber fahren :-)

 
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