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Geschrieben von Reinhardus am 10.04.2013, 18:02 Uhr

Lernmittel versus Gebrauchsgegenstände

In NRW sieht §96 Abs.5 SchulG vor, dass Eltern je Schuljahr bis zu einem Drittel der durchschnittlichen Kosten für Lernmittel selbst tragen müssen.
Hefte, Schreibutensilien, Taschenrechner, Badmintonschläger, usw. sind Gebrauchsgegenstände.
Ich halte die Frage der TE für durchaus berechtigt, da sie offensichtlich eine Einschätzung vom Grundsatz her bzw. eine rechtliche Einordnung haben möchte. Es geht offensichtlich nicht um die Frage, ob es irgendwo "für lau" oder geringes Geld einen Schläger gibt.
Wie ist denn zu reagieren, wenn der Sportlehrer in der nächsten Übungsreihe Tennis einführt oder wegen der Nähe zu einer Eissporthalle nach Rücksprache mit der Fachkonferenz, aber auch ohne da er im Ergänzungsbereich durchaus eine einzelne Sportart selbständig festlegen könnte, auf die Idee kommt mit der Klasse Eislauf einzuführen? Na dann kaufen wir halt ausgelatschte Eislaufschuhe, oder?
Was ist denn eigentlich mit den Shuttles für das Badmintonspiel? Bezahlt die etwa die Schule? Wenn nicht, wie viele soll denn jeder Schüler dafür bezahlen oder soll jeder Schüler seinen eigenen "Ball" mitbringen, vielleicht in der Schultasche, in der er nach kurzer Zeit des Transports schon unbrauchbar werden kann? Vielleicht besorgt der Sportlehrer ja auch die "Bälle". Was passiert dann mit ihnen nach Abschluss der Unterrichtsreihe?

@ Jule9B

"...da sie auch unvorhergesehen mal Sport machen und somit kaufe ich bei schnell wachsenden Kinderfüßen jetzt imer direkt 3 Paar Schuhe... "

Das kann doch wohl so nicht ernsthaft von der Schule vorgesehen sein.
Im übrigen sollte man sich Gedanken darüber machen, ob man im Falle von Diebstählen den Schulträger in die Haftung nimmt, da die Sportutensilien für jeden zugänglich und unbeobachtet auf dem Flur aufbewahrt werden. Hier sollte dringend dafür gesorgt werden, dass die Gegenstände ständig beaufsichtigt werden oder z.B. im Klassenraum verschlossen aufbewahrt werden. Man wird doch auch nicht gezwungen werden können, eine teure Outdoorjacke auf dem Flur zu lassen, wenn man im Unterrichtsraum ist.
Wer hier von versierten Leuten Tipps bekommen möchte, gehe doch 'mal auf die Seite "recht.de" zum Forum Schulrecht.

Gruß

R

 
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