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Geschrieben von ju141 am 27.08.2008, 9:57 Uhr

Namensrecht JAEL

Hallo,
ich würde meine Tochter gerne Jael nennen. Kann mir jemand sagen, ob dies problemlos möglich ist oder muß noch ein Zweitname drangehängt werden ? Das möchte ich nämlich auf keinen Fall. Vielen Dank

 
2 Antworten:

Re: Namensrecht JAEL

Antwort von sun1024 am 27.08.2008, 10:13 Uhr

Also ich kenne Jael nur als weiblich, gab's ja schon im Alten Testament.

Allerdings wird er in den letzten Jahren in Frankreich wohl auch manchmal an Jungs vergeben - weiß aber nicht, ob unsere Standesämter das schon wissen und ob ihnen das was macht.
Ruf am besten bei eurem Standesamt an und frag, die entscheiden das ja im Endeffekt.

LG sun

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Re: Namensrecht JAEL

Antwort von mama4 am 27.08.2008, 20:15 Uhr

Hallo,
ich kenne eine kleine Yael- es gab keine Probleme
Alles Gute

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