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Geschrieben von JaMe am 16.08.2009, 17:27 Uhr

Das ist ja ein interessantes Urteil

Also meiner Meinung nach, hat ein offizielles Gerichtsurteil wesentlich mehr Gewicht als die persönliche Meinung eines Standesbeamten. Er muß sich also danach richten.

Warum sie es nicht kennen, weiß ich auch nicht. Eigentlich sollten solche Urteile als Rundschreiben bzw Info an die Standesbeamten rausgehen, damit die informiert sind. Aber vielleicht kennen es viele auch doch und versuchen trotzdem, viele Eltern von ihrem selbsterarbeiteten Namensrecht zu überzeugen. Nach dem Motto "Das war immer so und sollte auch so bleiben, damit die armen Kinderchen nicht leiden"

Ich würde dieses Urteil einfach mal ausdrucken und damit dann zum Standesamt gehen und auf mein Recht behahren. Sie müssen sich an solche Gesetze halten (immerhin sind die ja angegeben und sie können sich ja genau informieren). Ansonsten würde ich halt klagen. Ich bin definitiv kein Fan von mehr als ein Name pro Kind und weiß inzwischen durch dieses Urteil, dass ich nicht zu einem ZN gezwungen bin, der mir immer sauer aufstossen würde.

 
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