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Geschrieben von Tatja85 am 16.08.2009, 12:23 Uhr

Quinn soll er heißen

Halli hallo! Was haltett ihr von dem Jungennamen Quinn? Mag die allewelts namen nicht so gern und möchte auch nichts super extravagantes! Leider darf Quinn nicht alleiniger Name sein, weil er angeblich kein eindeutiger Jungename ist! Was für einen Zweitnamen passend dazu kann man nehmen? Mögt ihr den Namen Überhaupt? Habe Quinn Louis im Kopf!

LG

 
9 Antworten:

Re: Quinn soll er heißen

Antwort von Nicole1712 am 16.08.2009, 12:33 Uhr

Quinn gefällt mir sehr sehr gut.

Was auch schön ist ist Quentin so heißt mein 2. Sohn mit ZN.

Quinn Luis ist sehr schön.
Quinn Adrian würde mir auch gefallen.

LG

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Re: Quinn soll er heißen

Antwort von Joni76 am 16.08.2009, 12:37 Uhr

Also ehrlich gesagt gehört Quinn für mich schon in die Kategore "extravagant". Mir gefällt er leider nicht, weil ich gleich an einen Nachnamen denken muss (Anthony Quinn). Luis finde ich ganz schön.

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Re: Quinn soll er heißen

Antwort von sun1024 am 16.08.2009, 14:22 Uhr

Ich mag Quinn sehr gern, steht auf meiner langen Liste.

Einen Zweitnamen dazu finde ich eher schwierig (find ihn auch eindeutig männlich, aber wenn das Standesamt nicht willl...). Ich würde am ehesten einen ZN nehmen, der in deutscher und englischer Aussprache gleich klingt?!

Louis ist schon nicht schlecht. Sonst vielleicht Mattis, Oliver, Leander, Henry, David, Elias, Emanuel, Frederik...?

LG sun

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Re: Quinn soll er heißen

Antwort von JaMe am 16.08.2009, 14:43 Uhr

Ich kenne einen Quint und finde den Namen, nach einer kurzen Gewöhnungszeit, eigentlich ganz toll. Ist mal was anderes.

Und was ZN wegen nicht eindeutiger Geschlechtszugehörigkeit angeht, hat man euch falsch informiert. Unisexnamen müssen keinen ZN haben. Da gibt es ein Gerichtsurteil. Der einzige Grund, warum man Namen ablehnen darf, ist der, wenn es das Kindeswohl gefährdet, weil es extremes Hänselpotential hat (wie z.B. Pepsi Cola, Pumuckel, etc), wenn sie negativ beladen sind (Adolf) oder wenn sie definitiv geschlechtsfalsch sind (Tochter heißt z.B. Karl). Letzteres deshalb, weil das Kind darunter leiden könnte, weil es sich nicht mit seinem Namen identifizieren kann. Unisexnamen sind aber ja für beide Geschlechter möglich, weshalb sich ein Kind mit seinem Namen identifizieren kann. Deshalb ist kein ZN nötig.

Ich hatte vor einer Weile mal den Link für das Gerichtsurteil gepostet. Hier ist er aber für dich nochmal. Ich würde nämlich nicht dazu raten, jetzt noch krampfhaft einen ZN zu suchen, zu dem ihr keinen Bezug habt, nur weil der Standesbeamte sich querstellt, obwohl er/sie das gar nicht darf.

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20081205_1bvr057607.html

Letzte Seite. Ab Punkt aa) ist es zusammen gefasst.

lg Meike

PS: Wenn ihr Louis aber doch haben wollt, finde ich den ganz hübsch und auch passend zu Quinn. Gerade in dieser Schreibweise.

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Das ist ja ein super interessantes Gerichtsurteil, JaMe!

Antwort von sun1024 am 16.08.2009, 15:17 Uhr

Danke für den Link, ist ja doch ein häufiges Thema!

LG sun

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Re: Das ist ja ein super interessantes Gerichtsurteil, JaMe!

Antwort von JaMe am 16.08.2009, 15:20 Uhr

Nichts zu danken. Habe ich gerne gemacht. Für uns würde das Thema nämlich auch aktuell werden, wenn wir ein Mädchen bekommen sollten. Dann stehen wir nämlich eventuell vor dem gleichen Problem.

lg Meike

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Re: Das ist ja ein interessantes Urteil

Antwort von Namens-Fee am 16.08.2009, 17:12 Uhr

Warum kennen die Standesämter das dann i.d.R. nicht???

Und: anerkennen die Standesämter dann ggf. den Unisex-VN, nur weil ich ihnen dieses Urteil vorlege, oder muss ich klagen?

Mich persönlich betrifft es nicht, weil die Unisex-VN für uns nicht in Frage kommen, aber ich finde es super interessant...

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Re: Das ist ja ein interessantes Urteil

Antwort von JaMe am 16.08.2009, 17:27 Uhr

Also meiner Meinung nach, hat ein offizielles Gerichtsurteil wesentlich mehr Gewicht als die persönliche Meinung eines Standesbeamten. Er muß sich also danach richten.

Warum sie es nicht kennen, weiß ich auch nicht. Eigentlich sollten solche Urteile als Rundschreiben bzw Info an die Standesbeamten rausgehen, damit die informiert sind. Aber vielleicht kennen es viele auch doch und versuchen trotzdem, viele Eltern von ihrem selbsterarbeiteten Namensrecht zu überzeugen. Nach dem Motto "Das war immer so und sollte auch so bleiben, damit die armen Kinderchen nicht leiden"

Ich würde dieses Urteil einfach mal ausdrucken und damit dann zum Standesamt gehen und auf mein Recht behahren. Sie müssen sich an solche Gesetze halten (immerhin sind die ja angegeben und sie können sich ja genau informieren). Ansonsten würde ich halt klagen. Ich bin definitiv kein Fan von mehr als ein Name pro Kind und weiß inzwischen durch dieses Urteil, dass ich nicht zu einem ZN gezwungen bin, der mir immer sauer aufstossen würde.

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Re: Quinn soll er heißen

Antwort von kaempferin am 17.08.2009, 18:43 Uhr

Hallo,

ist zwar nicht (so) ganz meins, aber es gibt schlimmere Namen.
Erinnert mich nämlich auch ein bisschen zuuu sehr an Freddy Quinn. Nicht, dass ich den schlecht finde und nicht mag, aber trotzdem, denn mit solchen Namen steht man halt gleich total im "Mittelpunkt" und schon allein das würde ich nicht mögen.

Aber wenn schon, dann würde ich Quinn als "stummen" Zweitnamen nehmen - Louis Quinn also.


Gruß M.

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