Über 18 ...

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Geschrieben von desireekk am 08.01.2019, 17:33 Uhr

Ursel hat Recht, es geht um die Vollmachen der Frisch-Erwachsenen

Hallo zusammen,

genau das meinte ich:
Ich könnte NICHTS entscheiden für mein "Kind" das gerade 18 geworden ist, weil er eben volljährig ist.
Und wenn keine Willenserklärungen vorliegen, muss sich weder ein Arzt noch ein Richter daran orientieren.
... sie können... müssen aber nicht.
Ich habe meinem Sohn klargemacht, was es heißen kann einen gerichtlich bestellten Betreuer zu bekommen. Ob es ihm lieber ist wenn ggf. ein Wildfremder über ihn entscheidet oder ob er lieber mitreden will, wer sich ggf. um seine Belange kümmern soll.

Nunja, er hat jetzt hier alle 3 Vollmachten unterschrieben. ich behalte die Originale (als Bevollmächtigte) er bekommt eine Kopie, und eine geht an seinen Vater z. K.

VG

D

 
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