Geschrieben von Bookworm am 30.05.2018, 13:58 Uhr |
Studentenwohnung - Vielleicht Nachfolgeregelung mit STT-KInd?
Vll. kann ja Deine Tochter Strudelteigteilchens-Kind1-Whg/-Zimmer übernehmen.
falls/wenn das STT-Kind was anderes gefunden hätte.
(Für das STT-Kind böte das ggf. auch einen ansatzlosen Übergang von Zimmer 1 zu Zimmer 2 mit Präsentation von Nachmieterin)
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- ggf. auch ausserhalb suchen. KA hat sehr gute S Bahn Anbindung (im NOrmalfall) - peekaboo 20.09.18, 11:48
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