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Geschrieben von Bookworm am 30.05.2018, 13:58 Uhr

Studentenwohnung - Vielleicht Nachfolgeregelung mit STT-KInd?

Vll. kann ja Deine Tochter Strudelteigteilchens-Kind1-Whg/-Zimmer übernehmen.
falls/wenn das STT-Kind was anderes gefunden hätte.

(Für das STT-Kind böte das ggf. auch einen ansatzlosen Übergang von Zimmer 1 zu Zimmer 2 mit Präsentation von Nachmieterin)

 
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