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Geschrieben von cube am 10.01.2019, 10:42 Uhr

Schwänzen nach der Schulpflicht

Ist der Schüler volljährig, kann er seine Entschuldigungen selbst schreiben. Interessant wäre also eher wieviele Fehlstunden/Tage er sich leisten darf, damit alle Fächer/Kurse noch anerkannt werden können.

 
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