Über 18 ...

Über 18 ...

Fotogalerie

Redaktion

 

von dhana  am 10.01.2019, 17:57 Uhr

Schwänzen nach der Schulpflicht

Hallo,

denke mal, das ist wie bei jeder anderen Schule/Ausbildung in der Erwachsenenbildung auch.
Welche Fehlzeitenregelung hat die Schule/Ausbildung?

Ich mache derzeit den einen Meisterkurs - bei mir zahlt der Arbeitgeber und im Vertrag steht auch das ich anwesend sein muss.
Viele zahlen den Kurs allerdings auch selber - und kommen nur wenn sie Lust/Zeit haben. Kurs ist halt berufsbegleitend - und einige müssen für jeden Unterricht auch Urlaub nehmen - da überlegt man sich schon, wann es notwendig ist. Für die Prüfung selber ist nicht vorgeschrieben, wie oft man im Unterricht anwesend gewesen sein muss - man muss nur die Prüfung bestehen. Wer allerdings Bafög beantragt hat - dafür muss wieder die Anwesenheit nachgewiesen werden, die haben vom Bafög-Amt eine Fehlzeitenregel.

So wie bei Studenten halt auch - ob sie in die Vorlesung gehen ist ihnen überlassen. Aber die Prüfung muss bestande werden. Aber es gibt Professoren, die wöchentlich Leistungsnachweise haben wollen, wer die nicht abgibt ist raus. Bei Laborterminen ist die Anwesenheit Pflicht.
Mein Sohn studiert dual - bei ihm verlangt der Arbeitgeber die Anwesenheit, und hat dies auch schon kontrolliert.

Gruß Dhana

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.