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von dhana  am 18.02.2018, 11:24 Uhr

BAFÖG

Hallo,

wir hatten uns da auch mal durchgequält, aber mit 2 verdienenden Eltern - ohne das wir beide Großverdiener sind (Krankenpfleger und Laborantin) und noch 2 schulpflichtigen Kindern, wird das Bafög schon deutlich verringert (also so deutlich, das der Aufwand zum Beantragen in keiner Relation mehr steht) - zumindest das Schülerbafög, das Studentenbafög haben wir dann gar nicht mehr beantragt, sondern alternative Finanzierungen gesucht.

Aber damals hies es:
Anrechnung des eigenen Einkommens

Die Höhe der BAföG-Förderung bleibt unverändert, wenn das eigene Einkommen die Summe von 5.416 Euro im Bewilligungszeitraum (nicht identisch mit einem Kalenderjahr) nicht übersteigt.
Anrechnung des eigenen Vermögens

Vom Vermögen der Studierenden - das elterliche Vermögen bleibt außer Acht - werden 7.500 Euro nicht auf den BAföG-Bedarf angerechnet (Vermögensfreibetrag). Dieser Betrag erhöht sich für verheiratete oder in eingetragener Lebenspartnerschaft verbundene Studierende sowie für Studierende mit Kindern für jede der genannten Personen jeweils um 2.100 Euro.

Der den Vermögensfreibetrag übersteigende Betrag wird durch die Zahl der Kalendermonate des Bewilligungszeitraums geteilt und der sich dann ergebende Betrag auf den monatlichen Bedarf angerechnet.

Gruß Dhana

 
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