Geschrieben von Graupapagei3 am 04.05.2018, 10:50 Uhr |
18. Geburtstag
Meiner hatte nachgefeiert und sich dazu Räumlichkeiten angemietet. Aufsicht wurde vom Betreiber nicht verlangt. Getränke hat er selbst mitgebracht. Es gab einige noch minderjährige Gäste u.a. seine 16jährige Schwester. Wir haben ihn darüber belehrt, dass er nicht an Minderjährigen ausschenken soll, damit es nicht heißt, er hätte jemanden abgefüllt.
Na ja getrunken wurde wohl reichlich, aber es gab keine Vorfälle und diejenigen . die sich auf dem Klo erleichtern mussten, waren alle deutlich über 18. Töchterlein hat ihre 18 jährige Freundin vom Trinken abgehalten, als die schon etwas angesäuselt war ....
Bei einer Klassenkameradin meiner Tochter war es so, dass die Eltern vorher Zettel an die Gäste verschickt haben, in denen sie mitgeteilt haben, dass es Alkohol geben wird. Die mussten dann mit Unterschrift der Eltern mitgebracht werden .... Ähm ja ... bei mir zu Hause habe ich nie Alkohol zur Verfügung gestellt, egal wie alt die Gäste so waren.
- 18. Geburtstag - Jayjay 03.05.18, 10:24
- Re: 18. Geburtstag - DK-Ursel 03.05.18, 10:45
- Re: 18. Geburtstag - +sumsebiene+ 04.05.18, 8:37
- Re: 18. Geburtstag - Graupapagei3 04.05.18, 10:50
- Re: 18. Geburtstag - Tess91 10.05.18, 9:57
Probleme mit dem Sohn, 18..
Geld zu Hause abgeben?!?
Wie weit hilft man / mischt man sich in die Uniwahl ein?
18. Geburtstag
Kindergeld
Ich lach mich schlapp - zum Thema reisende Kinder
Auch hier: sobal die eigenes Geld verdienen
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Ab wann Kleidung, Handygebühren etc. selbst bezahlen?