Geschrieben von SteffiSt am 07.05.2011, 13:27 Uhr |
Nur mal zu meinem Verständins:
Wenn man nach der 10. Klasse Gymnasium (G8-NRW) nicht mehr weiter machen möchte (Gründe sind jetzt absolut nicht das Thema), ist der Abschluß dann gleichwertig wie der Realschulabschluß?
Wann müßte man der Schule mitteilen, dass man eventuell diesen Weg einschlagen möchte? Sprich, ist ist für dieses Schuljahr schon zu spät?
LG
Steffi
Re: Nur mal zu meinem Verständins:
Antwort von +emfut+ am 07.05.2011, 20:37 Uhr
Das hängt - wie immer - vom Bundesland ab.
In Bayern gab es diesbezüglich wohl letztes Jahr eine Änderung. Vorher mußte man, wenn man "sicherheitshalber" eine Mittlere Reife haben wollte, eine externe Prüfung ablegen. Aber seit Neuestem hat man wohl (wieder) automatisch die Mittlere Reife, wenn man ein Zeugnis der 10. Klasse hat, in dem man in die 11. Klasse versetzt wird.
Aber: Keine Garantie - das war nur das, was meinem Nachhilfeschüler (9. Klasse Gym) gesagt wurde. Der wollte/sollte nämlich eigentlich die externe Prüfung ablegen und ich sollte/wollte ihn darauf vorbereiten, aber jetzt ist das wohl nicht mehr nötig.
Gruß,
Elisabeth.
Re: Nur mal zu meinem Verständins:
Antwort von GABSBAER am 07.05.2011, 21:18 Uhr
für bayern kann ich dass, was emfut schreibt bestätigen.
das ist aktuell wieder so.
Re: Nur mal zu meinem Verständins:
Antwort von like am 07.05.2011, 21:59 Uhr
In BaWü ist's wie bei Emfut in Bayern.
Re: Nur mal zu meinem Verständins:
Antwort von HellsinkiLove am 07.05.2011, 23:36 Uhr
in berlin ist es so...
gymnasium 10.klasse wird die MSA geschrieben
test bestanden= mittlere reife und man kann abi weiter machen
nicht bestanden= jahr wiederholen
danach auch nicht das jahr bestanden= abgang ohne schulabschluss