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Geschrieben von Julie am 21.04.2014, 13:20 Uhr

Studium

Du bist (mindestens) bis zum Abschluss der ersten qualifizierten Ausbildung deinem Kind gegenüber unterhaltspflichtig. Das kann auch ein Studienabschluss sein.
Auch das sollte man wissen, wenn man spät Eltern wird.
Dass das Kind sich durch Jobs an den Kosten beteiligen kann, sehe ich auch so. Darunter darf aber das Studium nicht leiden bzw. sich verzögern.
Ich würde mich nicht auf Bafög und Jobs des Kindes verlassen.

 
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