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Geschrieben von Mugi0303 am 22.11.2017, 14:59 Uhr

kennt das Problem jemand - mein geliebtes Finanzamt

Vielleicht hattet ihr Glück und in den letzten Jahren wurde der Bescheid ohne VZ berechnet (anderes Programm bzw. Kennziffer). Wenn ihr Einspruch gegen gegen den bescheid 16 eingelegt habt, betrifft das im Übrigen nicht auch die VZ. Diese stellen eine gesonderte Festsetzung dar (gesonderter Verwaltungsakt) und müssen gesondert angefochten werden, also separater Einspruch bzw. Herabsetzungsantrag.

Mugi

 
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