Geschrieben von Ellert am 21.11.2017, 20:01 Uhr |
kennt das Problem jemand - mein geliebtes Finanzamt
Hallo Ihr
heute kam ein Schreiben vom Finanzamt mit Steuerbescheid und Rückzahlung:
im selben bescheid steht dass wir für 2017 xy.- SteuerVORleistung einzahlen sollen, ab nächstes Jahr jedes Quartal einen bestimmten Betrag.
HÄÄÄÄ ?
Wie können wir letztes Jahr was rausbekommen und dieses vorab zahlen wo wir genau die gleichen Daten wieder eingeben werden und Anspruch auf Rückzahlung haben werden ?
Hat sich bei der 3/5 was geändert ?
Ist 2017 der Steuersatz extrem angestiegen ?
Spekulieren die dass man die Steuerklassen ändert ?
Begründet ist es mit einer Änderung des Einkommenssteuertarifs einschliesslich Anhebung des Grundfreibetrages
Hat noch jemand so ein Schreiben bekommen ?
dagmar
Re: kennt das Problem jemand - mein geliebtes Finanzamt
Antwort von Mugi0303 am 21.11.2017, 20:49 Uhr
Könnte sich evtl. Bei den kindern was ändern, oder hat schon dieses jahr? Gewerbe angemeldet? Wie ist die Rückerstattung entstanden? Nur aufgrund splitting oder auch aufgrund außergewöhnlicher Belastung? Diese darf bei Berechnung der vz nicht berücksichtigt werden. Ansonsten einfach antrag auf Herabsetzung schnell stellen und Situation schildern mit nachweisen...
Mugi
Re: kennt das Problem jemand - mein geliebtes Finanzamt
Antwort von Ellert am 21.11.2017, 21:02 Uhr
huhu
wir bekommen immer zurück wegen eines behinderten Kindes und sehr vielen Kilometern, Privatschulgeld etc
(Kinder sind schon vor einem Jahr raus gewesen)
Wenn die das wegen der Nichtberücksichtigung der Belastungen festsetzen ist es klar dass es zuschlägt aber es ist jetzt das erste mal dass sie damit um die ecke kommen in all den Jahren - eigenartig wirklcih
ich hab eh Widerspruch eingelegt da da was nicht stimmte
wenn die die Vorauszahlung wollen kann ich gleich auf die 3/ 5 verzichten, das ist ja nur ein Kredit von uns ans Finanzamt...
dagmar
Re: kennt das Problem jemand - mein geliebtes Finanzamt
Antwort von DannaM am 22.11.2017, 5:01 Uhr
Vielleicht ist Steuerklasse 4 mit Faktor wirklich besser für Euch.
Ich hab meist davon gelesen das die Paare mit 3/5 bei denen beide Arbeiten immer Theater mit Nachzahlungen hatten.
wir haben ja Jahrelang zurückbekommen
Antwort von Ellert am 22.11.2017, 6:32 Uhr
2016 auch, darum verstehe ich es ja nicht
dagmar
Re: wir haben ja Jahrelang zurückbekommen
Antwort von J+L am 22.11.2017, 7:22 Uhr
ruf doch euren steuerberater an oder direkt beim finanzamt
gruß
Re: kennt das Problem jemand - mein geliebtes Finanzamt
Antwort von kravallie am 22.11.2017, 9:27 Uhr
hattest du in 2016 irgendwann eine höhere einnahme?
ich habe das auch bekommen, im jahr als ich meine Abfindung bekam.
da denkt das Finanzamt, das geht so weiter
Steuerberater hilft!
Re: kennt das Problem jemand - mein geliebtes Finanzamt
Antwort von SaSi_77 am 22.11.2017, 11:43 Uhr
Hallo,
schau mal auf die Berechnung der Vorauszahlung. Bei uns haben letztes Jahr die Kinderfreibeträge gefehlt.
Wir müssen seit Jahren nachzahlen, aber letztes Jahr haben wir eine Vorauszahlungsforderung erhalten, die 3 mal so hoch wie die Nachzahlung ist.
Habe beim Amt angerufen und sollte Widerspruch einlegen und mir "meine Rate" für Vorauszahlung selber bestimmen. Wurde anstandslos angenommen.
einfach anrufen
Antwort von speedy am 22.11.2017, 14:17 Uhr
Das hatten wir auch schon einmal, hatten eine winzige Nachzahlung durch Elterngeld und sollten dann Vorauszahlungen leisten in zigfacher Höhe. Ein Anruf und erklärt, dass wir immer zurückbekommen haben und es auch im nächsten Jahr wieder werden und schon war die Vorauszahlung vom Tisch.
Gerade wenn ihr doch auch Fahrtkosten, Sonderausgaben etc habt, kannst du doch sogar argumentieren, dass du im Gegenteil überlegen würdest, einen Freibetrag eintragen zu lassen :) Damit sind dann Vorauszahlungen eh kein Thema mehr.
Gruß, Speedy
Re: kennt das Problem jemand - mein geliebtes Finanzamt
Antwort von Mugi0303 am 22.11.2017, 14:59 Uhr
Vielleicht hattet ihr Glück und in den letzten Jahren wurde der Bescheid ohne VZ berechnet (anderes Programm bzw. Kennziffer). Wenn ihr Einspruch gegen gegen den bescheid 16 eingelegt habt, betrifft das im Übrigen nicht auch die VZ. Diese stellen eine gesonderte Festsetzung dar (gesonderter Verwaltungsakt) und müssen gesondert angefochten werden, also separater Einspruch bzw. Herabsetzungsantrag.
Mugi
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