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Geschrieben von Lewanna am 25.03.2020, 16:29 Uhr

Im 2. EZ-Jahr erneut schwanger bei Teilzeitarbeit

Es zählen immer die 12 Monate vor Geburt. Nur die ersten 12 Monate (maximal 14 Monate) vom ersten Kind werden ausgeklammert und durch ältere Monate ersetzt.
Es zählt also das Teilzeit Gehalt.

Je nach dem wann das Kind nun geboren wird. Mutterschaftsgeld wird ja auch ausgeklammert.

Wenn du die Elternzeit zum neuen Mutterschutz beendest, erhält du volles Mutterschaftsgeld.

LG

 
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