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Geschrieben von Felica am 26.03.2020, 9:35 Uhr

Im 2. EZ-Jahr erneut schwanger bei Teilzeitarbeit

Dadurch das du im 2ten Jahr arbeitest wird es mehr EG werden. Also nicht mehr wie beim ersten Kind. Aber mehr weil du arbeitest. Würdest du nicht arbeiten würde jeder Monat nach dem 12ten oder 14ten monat bis zum Mutterschutz mit 0 € gewertet. Dank TZ aber nicht. Da gilt das TZ-Gehalt nun mit als Grundlage.

 
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