Geschrieben von Maikäfer22 am 16.04.2022, 9:48 Uhr |
Elternzeit Vater
Es reicht eine Anmeldung für beide Lebensmonate.
Je nach AG muss man aber wissen, dass es dazwischen keinen Kündigungsschutz gibt. Manche AG wollen einen dann wohl loswerden, so zumindest schon gelesen.
Wenn er den 1. Lebensmonat nehmen möchte, muss er die EZ ja schon vor der Geburt anmelden. Ich würde also schreiben: ... hiermit melde ich Elternzeit für den 1. Und den 7. Lebensmonat meines Kindes an. Der voraussichtliche Entbindungstermin ... Eine Kopie der Geburtsurkunde für die genauen Zeiträume reiche ich zeitnah nach der Geburt ein....
Und falls er noch im Rahmen der EZ arbeiten will, muss er das hier auch mit reinschreiben.
- Elternzeit Vater - Happiness1992 16.04.22, 6:39
- Re: Elternzeit Vater - Maikäfer22 16.04.22, 9:48
- Re: Elternzeit Vater - Happiness1992 16.04.22, 15:59
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