Sparforum

Sparforum - Forum rund ums Sparen

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Maikäfer22 am 16.04.2022, 9:48 Uhr

Elternzeit Vater

Es reicht eine Anmeldung für beide Lebensmonate.

Je nach AG muss man aber wissen, dass es dazwischen keinen Kündigungsschutz gibt. Manche AG wollen einen dann wohl loswerden, so zumindest schon gelesen.

Wenn er den 1. Lebensmonat nehmen möchte, muss er die EZ ja schon vor der Geburt anmelden. Ich würde also schreiben: ... hiermit melde ich Elternzeit für den 1. Und den 7. Lebensmonat meines Kindes an. Der voraussichtliche Entbindungstermin ... Eine Kopie der Geburtsurkunde für die genauen Zeiträume reiche ich zeitnah nach der Geburt ein....

Und falls er noch im Rahmen der EZ arbeiten will, muss er das hier auch mit reinschreiben.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge in Sparforum - Forum rund ums Sparen
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.