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Geschrieben von Felica am 29.03.2020, 9:15 Uhr

Elternzeit 3 Jahre später nehmen?

EZ ja. EG nein. Das wird längstens bis zum 14ten Lebensmonat gezahlt bzw darüber hinaus gäbe es nur EG Plus wenn ohne Lücke. Und auch dann aller längstens für 28 Monate wenn perfekt ausgenutzt.

Er könnte also daheim bleiben, würde aber kein Geld bekommen. Zudem kann der AG darauf bestehen das die EZ 14 Wochen vorher angemeldet wird. 7 Wochen wäre es vor dem 3ten Geburtstag gewesen. Und 7 Wochen wären es für Kinder welche vor dem 1.7.15 geboren worden sind. AG kann aber die EZ aus wichtigen betrieblichen Gründen dann verweigern.

EZ steht ihm zu bis zu einem Jahr für Kinder welche vor dem 1.07.15 geboren wurden und die das 8te Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Und bis zu 2 Jahre für die welche danach geboren worden sind. Das sind die maximalen Zeiten welche man über den 3ten Geburtstag hinaus rüber nehmen kann.

 
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