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Geschrieben von SaSi_77 am 29.12.2018, 22:45 Uhr

Elterngeld und Photovoltaik

Wenn dann wird es erst ab dem Hauskauf / Inbetriebnahmedatum gerechnet. Gehört die PVA dann euch beiden. Meist wird die PVA ja nur einem zugeordnet. Bei beiden musst du für dein Elterngeld nur die Hälfte angeben. Falls die PVA auf deinen Partner geschrieben wird/wurde, dann hast du ja dadurch keine Einnahmen. In eurem Falle muss die vorhandene PVA beim zuständigen Netzbetreiber vom alten Besitzer auf euch oder nur einen umgeschrieben werden, damit ihr die Einspeisevergütung bekommt.

 
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