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Geschrieben von Jette87 am 03.12.2018, 18:11 Uhr

Zuzahlungsbefreiung AOK

Ich habe letzte Woche eine Krankenhausrechnung bezahlt und erst danach erfahren, daß wir aufgrund chronischer Erkrankung nur 1 % Zuzahlung leisten müssen. Wir gingen immer von den 2 % aus.
Laut dem Rechner auf der AOK-Seite sind wir da schon längst drüber und die KH-Rechnung wäre schon befreit gewesen.

Ich kann erst Morgen die AOK anrufen, deshalb hier die Frage: Weiß jemand, ob man zuviel bezahltes zurückbekommt?
Im Internet habe ich nur die Möglichkeit gefunden, Rechnungen vom Jahresende ins neue Jahr zu überschreiben, so daß man dann 2019 gleich zu Beginn befreit wird. War aber nicht die AOK.

 
8 Antworten:

Re: Zuzahlungsbefreiung AOK

Antwort von leaelk am 03.12.2018, 19:00 Uhr

Hallo,
ja man kann alle Unterlagen (bezahlte Rechnungen, Belege über Medikamentenzuzahlungen und Therapiezuzahlungen usw.) bei der Krankenkasse einreichen, zusammen mit dem Antrag auf Zuzahlungsbefreiung.
Wenn sich dabei herausstellt, dass man Zuviel gezahlt hat, dann bekommt man die Differenz zurück.
LG leaelk

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Re: Zuzahlungsbefreiung AOK

Antwort von leaelk am 03.12.2018, 19:02 Uhr

Ach so: chronische Erkrankung muss man sich beim Arzt bescheinigen lassen.
Zudem gilt die 1% Regelung nur für den, der die chronische Erkrankung hat in seiner Versicherung. Bei Familienversicherung muss der Versicherungsnehmer die chronische Erkrankung haben.

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Re: Zuzahlungsbefreiung AOK

Antwort von Jette87 am 03.12.2018, 19:36 Uhr

Dank dir. Das mit dem 1 % wurde schon bestätigt. Ich kam heute durch den Arzt erst darauf.

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Re: Zuzahlungsbefreiung AOK

Antwort von QueenMum am 03.12.2018, 21:03 Uhr

Wenn Ihr zuviel bezahlt habt dann bekommt Ihr das zurück und man kann sich jetzt schon für nächstes Jahr befreien lassen. Dafür brauchen die KK nur den Jahresverdienst und man bekommt die Summe genannt die man leisten muss und dann bekommt Ihr einen Befreiungsausweis das wars. Es zählen übrigens auch Fahrtkosten zur Behandlung dazu.

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Re: Zuzahlungsbefreiung AOK

Antwort von ak am 04.12.2018, 19:29 Uhr

Würde ich aber von abraten.... erst immer pro Jahr schön sammeln... wenn Du mal nicht an die Summe der Zuzahlungen kommst, hast Du das Geld weg.
Und außerdem kann sich das Gehalt ja von Dir oder Deinem Mann in 2019 ändern. Auch das ist dann Pech.

Ansonsten... man kann das Geld auch noch im Nachhinein zurück bekommen. Kein Problem.

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Re: Zuzahlungsbefreiung AOK

Antwort von leaelk am 04.12.2018, 21:06 Uhr

Ich zahle immer im voraus! Meist habe ich diese Vorauszahlung schon nach 2 Monaten raus.

Fahrtkosten werden zu den meisten Therapien aber nicht berücksichtigt.

LG leaelk

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Re: Zuzahlungsbefreiung AOK

Antwort von omagina am 06.12.2018, 11:37 Uhr

mein mann hat die 1%....bei seiner Krankenkasse werden wir beide aber zusammen mit diesen 1 % berechnet...ich hätte allein ja 2% denn ich bin nicht chronisch krank...und es sind zwei verschiedene Kassen...Geld gibts rückwirkend bei Einreichung..lg

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Re: Zuzahlungsbefreiung AOK

Antwort von Jette87 am 06.12.2018, 20:13 Uhr

Danke
Es ging bereits durch, konnte alles Online einreichen.

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