Schwanger - wer noch?

Schwanger - wer noch?

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von huehnchen69 am 12.07.2010, 9:04 Uhr

@mamafürvier: Was ich oben schrieb...

...ist nicht nur mein persönliches Gusto, sondern beschreibt die Gesetzeslage.
Da der TE keine strenge Bettruhe verordnet wurde, sondern nur Schonung, darf sie durchaus ins Schwimmbad.

Dass du wegen deiner Kollegin verärgert bist, kann ich verstehen. Sprich sie doch mal drauf an. Denn auch wenn sie wohl kaum sagen wird: "Ach, Blaumachen ist verboten? Na, wenn ich das gewusst hätte, wäre ich doch zur Arbeit gegangen.", so kriegt sie doch mit, dass das ein Verhalten ist, wo nicht jeder drüber hinwegsieht, und das auch nicht "jeder mal macht". Vielleicht denkt sie beim nächsten Mal dann doch drüber nach. Ganz ohne Drohung, sie zu verpetzen.

Aber diesen Unmut gleich auf alle auszudehnen, die tatsächlich krank geschrieben sind, finde ich unangemessen.

Ich war mal 2 Tage krank geschrieben, weil ich einen entzündeten Ameisenbiss am Bein hatte, den ich mit hochgelegtem Bein kühlen sollte. Da wir auf der Arbeitsstelle kein Gefrierfach hatten, musste ich zu Hause bleiben. Das waren schöne Tage auf dem Balkon :-). Und wenn ich mir den Biss nicht am See eingefangen hätte, was mir die Lust auf mehr See verdorben hat, wäre ich sicherlich auch mal eine Runde Schwimmen gegangen.
Als ich später mal das gleiche hatte, mit Gefrierfach an der neuen Arbeitsstelle, bin ich aber zur Arbeit gegangen.

Beste Grüße,
Sabine

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Schwangerschaftsnewsletter
Die letzten 10 Beiträge im Forum Schwanger - wer noch?

Anzeige Salus Floradix

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.