Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von JaMe am 04.11.2014, 13:45 Uhr

Zuzahlung Apotheke

Auch Hilfsmittel stehen einem umsonst zu, sofern sie zum Erhalt der Schwangerschaft oder zur Erleichterung der negativen Begleiterscheinungen nutzen. Daher habe ich vor 2 Jahren bei meiner ersten Schwangerschaft auch den Symphysengurt (immerhin über 300 Euro teuer) komplett bezahlt bekommen. Auf der Rechnung stand zwar eine Eigenzahlung von 10 Euro drauf, aber die Frau im Sanitätshaus hat die gar nicht haben wollen, da die falsch auf der Rechnung des Herrstellers drauf steht, eben aus oben genanntem Grund. Sie hat mir den Gurt komplett umsonst mitgegeben und das Problem mit der falsch ausgestellten Rechnung persönlich mit dem Hersteller und meiner KK geregelt. Ich habe nie wieder was gehört, dass ich die 10 Euro doch hätte zahlen müssen und auch in diversen Rechtstexten (die ich damals aus Interesse rausgesucht habe) steht definitiv drin, dass man in den oben genannten Fällen NICHT zuzahlen muss. Leider gibt es nur immer wieder Ärzte und Apotheker, die einem da was falsches erzählen, was ich reichlich unverschämt finde.

 
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