Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Manati am 04.11.2014, 11:19 Uhr

Zuzahlung Apotheke

Ich bin Apothekerin, deshlab kurz zur Klärung:
1) In der SS sind Medis, die für die SS nötig sind (aber nur diese!), nach wie vor zuzahlungsfrei. Voraussetzung: Der Arzt hat das "gebührenfrei" richtig auf dem Rezept angekreuzt und als Diagnose etwas wie "nötig in SS" o.ä. oder den ICD-10-Schlüssel dazu vermerkt. Ansonsten kann man das in der Apo nicht riechen, dass die Pat. ss ist und das Medi dafür sein soll und kann es auch nicht mit der KK als zuzhalungsbefreit abrechnen, das müsste der Arzt ändern, entweder mit Computer oder handschriftlich mit *seiner* Unterschrift (jaja, die lieben Formalien...)
2) Auch Kinder bis zum 12. LJ sind von den Zuzahlungen befreit. Das angesprochene Thema mit Otriven hat folgenden Hintergrund: es gibt das gleiche Präparat von vielen verschiedenen Firmen im Handel, das heißt dann je nach Firma nur unterschiedelich, hat aber die identischen Wirkstoffe- und ist je nach Hersteller auch unterschiedlich teuer. Die KK haben sog. Festbeträge eingeführt, dass sie für einen Wirkstoff in einer bestimmten Darreichungsform nur einen bestimmten Betrag zahlen. Ist jetzt bsp Otriven verordnet, so ist dieses etwas teuerer als der Festbetrag, d.h. wenn der Pat. genau dieses haben will, müsste er die Differenz noch zuzahlen. Es gibt aber baugleiche Präparate (z.B. Olynth), die günstiger sind und komplett von der KK erstattet werden. Ebenso ist es bei den Paracetamols von verschiedenen Firmen und ganz vielen anderen Präparaten. Aber eigentlich sollte man dann auch wirklich von der Apotheke direkt angesprochen werden, ob man wirklich die Firma haben will, wo man drauf zahlen muss oder ob es ein identisches Präp eines anderen Herstellers sein darf; das ist schade, wenn sowas versäumt wird. Es kann natürlich auch sein, dass der Arzt diese Präparate mit einem aut-idem-Kreuz verordnet hat, d.h. dann, dass er aus irgendwelchen Gründen NUR die angegebene Firma möchte und dann darf die Apotheke gar keine andere Firma abgeben, auch wenn diese dann günstiger wäre. Aber selbst dies gehört eigentlich dem PAt. mitgeteilt.

In der Praxis wird das ganze dann zwar komplizierter durch Rabattverträge etc., aber die o.g. bleiben trotzdem so stehen und sind das für den Patienten entscheidende

LG

 
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