Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von mamajuli am 14.10.2010, 14:16 Uhr

Zulagen werden bezahlt

Hallo,

ich muss mich mal einmischen.
Einer Schwangeren mit Beschäftigungsverbot dürfen keine finanziellen Nachteile entstehen, das ist ja ein Grund warum es das BV gibt. Der Arbeitgeber zahlt dir dein Gehalt mit den durchschnittlichen Zulagen (Schicht, Bereitschaftsdienst...) aus. Er bekommt das aus einer Pflichtversicherung zurück. Für die Zulagen wird ein Zeitraum von drei Monaten genommen und ein Durchschnitt der Zulagen errechnet, das bekommst du dann zusätzlich zum Grundgehalt.
Bei mir war das so und ich bin Krankenschwester bezahlt nach AVR. Es war bei mir sogar so, das mein Geld im BV etwas über dem lag was ich vorher verdient hatte, weil ich einen Monat mit sehr vielen Bereitschaftsdienst drin hatte.

LG mamajuli

 
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