Geschrieben von jojomama am 16.06.2010, 21:00 Uhr |
Wuuuschels Infos sind richtig
... mich mal einschleich..
Ich kenne es auch so, dass, wenn man schwangerschaftsbedingt krankgeschrieben ist und die 6 Wochen überschreitet, es keine Auswirkungen auf das Elterngeld hat. Da werden einfach die letzten 12 Monate vor der Krankschreibung zugrunde gelegt.
Richtig ist natürlich, dass du jetzt im Moment nach 6 Wochen weniger hast. Da macht sich natürlich ein Beschäftigungsverbot besser, weil man volles Gehalt bekommt. Nur gibt es immer wieder FÄ, die das nicht so gerne ausstellen.
LG und eine schöne Restschwangerschaft
- ss und krankschreibung,frage bei fr. bader gestellt,vielleicht wisst ihr das - cke04, 28. SSW 16.06.10, 14:20
- Re: ss und krankschreibung,frage bei fr. bader gestellt,vielleicht wisst ihr das - mausi87hb, 16. SSW 16.06.10, 14:25
- Re: ss und krankschreibung,frage bei fr. bader gestellt,vielleicht wisst ihr das - Dilufa 16.06.10, 14:27
- Re: ss und krankschreibung,frage bei fr. bader gestellt,vielleicht wisst ihr das - Tiffy1212, 26. SSW 16.06.10, 14:27
- Re: ss und krankschreibung,frage bei fr. bader gestellt,vielleicht wisst ihr das - MissDiana, 27. SSW 16.06.10, 14:34
- auf alle Fälle ein Beschäftigungsverbot ausstellen lassen, - mangu 16.06.10, 14:41
- danke - cke04, 28. SSW 16.06.10, 14:44
- Re: auf alle Fälle ein Beschäftigungsverbot ausstellen lassen, - mangu 16.06.10, 14:45
- andere Information - Wuuuschel, 21. SSW 16.06.10, 14:43
- Re: andere Information - vanessa1602, 20. SSW 16.06.10, 18:56
- Re: Wuuuschels Infos sind richtig - jojomama 16.06.10, 21:00
- Re: andere Information - vanessa1602, 20. SSW 16.06.10, 18:56
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