Schwanger - wer noch?

Schwanger - wer noch?

Fotogalerie

Redaktion

 

von kitkat170583  am 19.02.2013, 22:29 Uhr

Wie schreibt man so eine Abmahnung?

ich habe geschrieben das nach § 13 und 14 (?) des muschu gesetzes sie verpflichtet ist das muschu geld aufstockend zu den 13 euro von der krankenkasse zu zahlen bis ich den betrag habe den ich vor dem muschu verdient habe! ihr dann vorgerechnet welcher betrag das dann wäre: also was am tag und dann für so und so viele tage = dann die summe die mir zusteht. habe sie dann gebeten mir das geld bis zum (frist von 2 wochen) zu überweisen oder sich schriftlich dazu zu äussern warum sie nicht zahlt!
alles eben sehr formell formuliert. nicht mit vornamen oder so und mit freundlichen grüßen... habe auch noch eine kopie vom muschu gesetz $ 13 und 14 (?) mit rein gelegt!

nein ich brauchte keine gerichtskosten bezahlen. gut kam ja auch nicht zur verhandlung aber wenn dir das recht zugesprochen wird trägt der gegner die kosten (war wohl auch der grund warum meine chefin dann doch lieber das muschu geld zahlte weil die gerichtskosten wären eindeutig höher gewesen)!

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Schwangerschaftsnewsletter
Die letzten 10 Beiträge im Forum Schwanger - wer noch?

Anzeige Salus Floradix

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.