Schwanger - wer noch?

Schwanger - wer noch?

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Pabelu, 16. SSW am 12.01.2011, 14:12 Uhr

Wie ist das mit dem Elterngeld, wenn......

Hallo,
wurde auch ab der 22. SSW krank geschrieben bei meinem Sohn.
BV gibt es nur wenn der Job für die Schwangerschaft schädlich ist.
Z.B. schwerr heben, langes Stehen, Chemikalien, Imunschutz,...
Bei einem Bürojob ist ja nicht der Job Auslöser für die Sachen,
wie bei mir z.B. hoher Blutdruck.
Da gibt es dann die Krankschreibung.
Du kannst in diesem Fall bei der Berechnung des Elterngeldes
dann nicht die 12 Monate vor der Geburt angeben sondern z.B
18 bis 6 Monate vor der Geburt angeben.
Ich hatte keine Einbüßen beim Elterngeld durch die Krankschreibung.
VLG Bea

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Schwangerschaftsnewsletter
Die letzten 10 Beiträge im Forum Schwanger - wer noch?

Anzeige Salus Floradix

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.