Schwanger - wer noch?

Schwanger - wer noch?

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Pfefferblume am 12.01.2011, 12:09 Uhr

Wie ist das mit dem Elterngeld, wenn......

Wenn du länger als 6 wochen krank geschrieben ist, dann solltest du dir von deinem arzt ein beschäftigungsverbot ausstellen lassen, damit bekommst du weiterhin dein volles gehalt. das elterngeld berechnet sich in diesem fall aus den 12 monaten VOR beginn des beschäftigungsverbots

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Schwangerschaftsnewsletter
Die letzten 10 Beiträge im Forum Schwanger - wer noch?

Anzeige Salus Floradix

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.