Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von wolke76, 39. SSW am 20.06.2008, 8:26 Uhr

Wenn der Vertrag ausläuft

Hallo,

ein Hinweis zum Mutterschaftsgeld:

Dass das Mutterschaftsgeld in Höhe des ALG gezahlt wird, stimmt so nicht!

Wichtig ist, dass das Arbeitsverhältnis noch besteht, wenn du in Mutterschutz gehst. Bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses zahlt die Krankenkasse 13€ Mutterschaftsgeld, die Differenz zum bisherigen Netto-Entgelt zahlt der Arbeitgeber.

Ab dem Tag, der auf das Ende des Vertrages folgt, zahlt die Krankenkasse dir Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes (nicht Arbeitslosengeld!!). Als Grundlage für diese Leistung wird also der bisherige Verdienst herangezogen! UND: das Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes wird Brutto wie Netto gezahlt, weil KEINE Beiträge zu entrichten sind.

Sofern der Vertrag VOR der Schutzfrist ausläuft, solltest du dich beim AA melden. Auch wenn die dich nicht mehr vermitteln können.

Viele Grüße und alles Gute!

Wolke

 
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