Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Hotsprings am 19.06.2008, 11:33 Uhr

Wenn der Vertrag ausläuft

Arbeitslos melden in dem Sinne musst du nicht, aber du kannst in Daten registrieren lassen, dass du in Mutterschutz und dann in Elternzeit bist.

Aber lass dir die Verdienstbescheinigung vom Arbeitgeber ausfüllen, falls du nach dem Mutterschutz bzw. Elternzeit doch noch arbeitslos sein solltest. Ist immer megaaufwendig, wenn man ein Jahr später noch Unterlagen braucht. Dann hast das Zeug ausgefüllt daheim liegen.

Vom Frauenarzt bekommst einen gelben Zettel wegen dem Mutterschaftsgeld, den reichst du bei der Krankenkasse ein. Die Krankenkasse holt sich dann eine Verdienstbescheinigung von deinem Arbeitgeber. Und dann rechnen sie die Höhe deines Mutterschaftsgeldes aus. Einen Teil davon zahlt dein Arbeitgeber bis Vertragsende. Wenn du danach noch im Mutterschutz bist, entspricht das Mutterschaftsgeld deinem Arbeitslosengeld, dass du bekommen würdest.

Ich hatte das letztes Jahr auch.

Hotsprings

 
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