Geschrieben von Maja86 am 10.07.2010, 3:01 Uhr |
Wenn das Kind vor dem Mutterschutz kommt, hat man nach der Geburt 18 Wochen Muttersc
Wenn es ein Frühchen ist laut Arzt oder bei Zwillingen ist man nach der Geburt zwölf W im Mutterschutz,sonst halt acht.Und die sechs Wochen vor der Geburt!Kommt das Kind einfach nur etwas eher wird die fehlende Zeit vor der Geburt hinten angehängt.lg
- Frage zum Mutterschutz - Nina84, 28. SSW 09.07.10, 17:32
- Re: Frage zum Mutterschutz - Joyannee, 8. SSW 09.07.10, 17:39
- Wenn das Kind vor dem Mutterschutz kommt, hat man nach der Geburt 18 Wochen Mutterschutz - 77shy 09.07.10, 22:28
- Re: Wenn das Kind vor dem Mutterschutz kommt, hat man nach der Geburt 18 Wochen Muttersc - Maja86 10.07.10, 3:01