Geschrieben von lilke am 06.01.2016, 21:29 Uhr |
welche Anträge?
Also für mich macht EGPlus nur in speziellen Fällen Sinn:
1. Du kannst bei EGPlus Teilzeit zu verdienen im ersten Jahr. Ab dem zweiten Jahr kannst du das eh.
2. Man kann mit ausgezahlten Geld nicht umgehen. Da sich die Summe insgesamt nicht erhöht macht die verlängerte Auszahlung für mich nur Sinn, wenn man dazu tendiert das Geld sonst "rauszuschmeißen".
3. Der Arbeitsvertrag läuft vor Ende von Jahr zwei aus. Dann ist man mit EGPlus (glaube ich zumindest) noch gesetzlich versichert.
Wir haben bei unserem Sohn die folgende Anträge glaube ich gemacht:
- Elterngeld
- Elternzeit (wobei das kein "Antrag" ist)
- Kindergeld
- Familienversicherung KK
- Krippe
Die Anmeldung beim Standesamt haben wir im KH bekommen und dort auch abgeben können. Die Meldung von da an unseren Landkreis wurde glaube ich automatisch gemacht.
Für das Kind kann ich nur empfehlen, die zwei Vätermonate mitzunehmen, auch wenn das finanziell vielleicht schwierig ist.
Ansonsten, wenn das Kind nicht in die Krippe soll, in Bayern das Betreuungsgeld im Anschluss an das EG.
LG
Lilly
- welche Anträge? - Mama1902 05.01.16, 11:29
- Re: welche Anträge? - nico9706 05.01.16, 11:50
- Re: welche Anträge? - Mama1902 05.01.16, 11:54
- Re: welche Anträge? - nico9706 05.01.16, 12:53
- Re: welche Anträge? - Mama1902 05.01.16, 13:18
- Re: welche Anträge? - Sasi1987, 38. SSW 05.01.16, 20:16
- Re: welche Anträge? - lilke 06.01.16, 21:29
- Re: welche Anträge? - Mama1902 07.01.16, 0:06
- Re: welche Anträge? - nico9706 05.01.16, 11:50