Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von weisse wolke, 30. SSW am 10.07.2003, 19:10 Uhr

vaterschatfsanerkennung

kann mir jemand sagen ob ich den vater beim jugendamt angeben muss denn das möchte ich nicht so gerne da ich keine beziehung und kontakt zu ihm habe

 
11 Antworten:

Re: vaterschatfsanerkennung

Antwort von ElaK., 32. SSW am 10.07.2003, 19:25 Uhr

Hallo,

ich glaube, man muß nicht unbedingt den Vater angeben. Allerdings hast Du dann leichte Probleme mit Unterhaltsforderungen. Ich würde einfach mal beim JA anrufen.

Warst Du nicht diejenige, die aus Wolfsburg kommt?

LG Ela

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Re: vaterschatfsanerkennung

Antwort von Danny+Twins, 28. SSW am 10.07.2003, 19:49 Uhr

Les mal weiter unten hier im Forum, da ist schon ein Posting dazu.
Ich hatte auch das Problem, ob ich soll oder nicht.Aber wenn du es nicht machst,gibts keinen Unterhalt,weder vom Jugendamt, noch vom Sozialamt,oder sonst was. Wenn du darauf nicht angwiesen bist, geht das ja ok, ich bins leider, weil Zwillinge werden teuer.Das einzigste was ich unbedingt behalten möchte(oder eher alleiniges bekommen möchte) ist mein Sorgerecht, weil soweit wird der Kontakt nicht vertieft zu ihm.Umgangsrecht schön und gut, er hat schon einen Sohn da kümmert er sich auch nicht drum, einmal im Monat zum Eisessen, so in der Art.Er merkte wohl an, das er unbedingt eine Beziehung aufbauen möchte zu den Twins, aber da wird auch nicht viel draus.In meine Wohnung kommt er nie wieder rein, mitnehmen kann er sie nicht, da ich stille,somit bleiben einige Besuche im Cafe oder sowas in der Art.

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Re: vaterschatfsanerkennung

Antwort von Hamunaptra, 30. SSW am 10.07.2003, 21:48 Uhr

Seit Ihr sicher, daß es dann keinen Unterhalt gibt? Zahlt das JA dann nicht einen Minibetrag von 130 EUR oder so? Ich habe darüber massenhaft Bücher zu Hause, da steht, daß es durchaus ja Gründe gibt, den Vater nicht zu nennen. Z.B. wenn der verheiratet ist. Oder verschollen. Oder man weiß halt nicht, wer es ist. Oder sonstwas. Es ist nur so, daß das JA dann wohl ziemlichen Druck auf einen ausübt, weil die natürlich keinen Bock haben, irgendwas zu zahlen.

Frag am besten mal im Alleinerziehend-Forum nach, da wird dir eigentlich immer sehr gut geholfen !

LG
Sue

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Re: vaterschatfsanerkennung

Antwort von dreamgirl25, 30. SSW am 10.07.2003, 22:10 Uhr

Kann mich da Sue nur anschliessen, mit dem Unterschied, dass bei uns der Mindestbetrag dann nur 94 Euro ist(in München ist das ja was anderes "g")

Aber wenn Du es nicht willst, sag doch einfach, Du weisst nicht, wer der Vater ist.(One-Night-Stand oder so)
So können die nicht so starken Druck machen.

LG und viel Glück!
Ivy

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Re: vaterschatfsanerkennung

Antwort von nitsche.02, 9. SSW am 11.07.2003, 6:17 Uhr

hi,
nein du mußt den vater nicht beim ja angeben.das ja muß zahlen, zwar nur den mindest betrag(rheinland-pfalz,111 E) das aber nur bis zum 12. lebensjahr.wenn die sich weigern(was sie nicht dürfen)tritt das sozialamt ein.
lg und viel glück
nicole

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Re:ich kenne das so, daß man keinen Cent bekommt, wenn man den Vater nicht angibt, weder vom JA noch vom Sozi. Wenn Du den Vater nicht nennst, hat Dein Kind auch später keinerlei Rechte (Unterhalt, evtl. Erbe, etc.)LG.o.T.

Antwort von Barbarella, 29. SSW am 11.07.2003, 7:07 Uhr

..

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Re: vaterschatfsanerkennung

Antwort von CarrieCat, 7. SSW am 11.07.2003, 8:36 Uhr

Meine Freundin arbeitet beim Jugendamt und rennt säumigen Vätern hinterher. Sie sagt, dass man den Vater nicht angeben muss, wenn man ihn nicht kennt, weil es z.B. ein Unbekannter (ONS) war. Sobald man den Vater aber kennt und ihn verschweigt, um ihn zu schützen oder sonstiges, dann macht man sich strafbar. Und beim Jugendamt gibts schon so gewisse Leute, die einen so in die Mangel nehmen, wenn sie merken, dass Du lügst!

Wenn der Erzeuger verheiratet ist, dann kann man mit dem Jugendamt verabreden, dass es geheim gehalten wird. Also, nur er erfährt was, bekommt vielleicht Post nur an ein Schließfach und nicht heim. Und das wird auch auf bzw. in den Akten vermerkt.

Das mit dem Mindestsatz stimmt aber!

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Re: vaterschatfsanerkennung

Antwort von shawney24, 6 tage über et. SSW am 11.07.2003, 9:39 Uhr

hallo,
wenn du geld haben möchtest dann würde ich ihn angeben.lasse eine beistandschaft beim jugendamt machen,die regeln dann alles von selber mit dem geld.habe ich auch gemacht. und wenn du nicht möchtest dass der kindesvater das kind sieht,dann brauchst du es auch nicht zubewilligen. ich zb möchte es auch nicht dass der erzeuger meines sohnes ihn sieht,und das jugendamt sagte auch dass ich das nicht bräuchte es sei meine entscheidung.

gruss,jacky

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Bekommt er nicht automatisch Umgangsrecht?

Antwort von Danny+Twins, 28. SSW am 11.07.2003, 11:02 Uhr

Geht das wirklich? Ich mache mir hölische Sorgen, dass ich meine Kleinen wirklich einen ganzen Tag an ihn abgeben muss,so wie er es gerne hätte, obwohl er absolut keine Ahnung hat von Babys.Man sagte mir Umgangsrecht haben uneheliche Väter nun automatisch.

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aber nicht wenn man *GRÜNDE* hat und man kann auch vom jugendamt jemanden dabei haben wenn *ER* unbedingt das kind sehen will!

Antwort von shawney24, 6 tage über et. SSW am 11.07.2003, 13:46 Uhr

gruss,jacky

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nunja, nunja

Antwort von fusel am 11.07.2003, 15:47 Uhr

Hi,

auch ein unehelicher Vater hat ein Umgangsrecht und grundsätzlich ist das auch gut so, selbst wenn es Mutti nicht paßt. Es ist nämlich der Vater des Kindes, nicht der der Mutter und ein Kind sollte später selbst entscheiden können ob es diesen mag oder nicht. Da habe ich mich als Mutter, auch wenn ich den Kerl nicht (mehr) ausstehen kann, überhaupt kein moralisches Recht zu sagen: der Depp soll wegbleiben. Außerdem, indem der Unterhaltsvorschuß nur 12 Jahre gezahlt wird, das Kind aber weitaus länger ein Recht darauf hat, von eventuellen Erbe ganz zu schweigen, trete ich als aufmüpfige Mutter derart auf, das ich meinen Kind Gelder auf die es ein Recht hat nicht zukommen lasse.

Der begleitende Umgang den du ansprichst gibt es auch nicht auf Dauer, das wird nur einige Male gemacht, dann wird beurteilt ob der Vater mit dem Kind klarkommt oder nicht. Es verlangt auch niemand das die Mutter den Vater das 2 Wochen Baby einen ganzen Tag in die Hand drückt, das wird schon nach Kindesalter gestaffelt.
Es geht auch nicht darum das das Jugendamt nicht zahlen _will_, sondern darum das die Allgemeinheit dann den Unterhalt den eigentlich der Vater zahlen müßte übernimmt. Das Geld kommt nämlich nicht vom Himmel ins JA geweht, das wird mit Steuergeldern bezahlt. Das ein bissel drauf geschielt wird, das es eben berechtigt ist, den UV zu zahlen, ist ja wohl legitim.
Ich habe selber immer wieder aufs neue Streß mit dem KV weil er sich ein bissel sträubt, aber ich sehe auch nicht ein warum er nicht zahlen sollte, weil er-ist-ja-der-Vater. Und um nochmal auf das Umgangsrecht zu kommen, es mag durchaus Fälle geben wo es besser ist wenn der Vater sich vom Kind fernhält, aber wenn ihr mal ins AE- Forum schaut: so einfach wird man Vati nicht los, wenn ich das mal so ausdrücken darf.

Grüße

fusel

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