Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Schmetterling am 05.03.2019, 19:26 Uhr

Urlaubsanspruch

Wenn ich im Nov. in Mutterschutz gehe, steht mir dann nur anteilsmäßig der Urlaub bis November zu, oder habe ich auch noch Anspruch auf den Urlaub im Nov. und Dez.?

 
8 Antworten:

Re: Urlaubsanspruch

Antwort von HeyDu!, 11. SSW am 05.03.2019, 19:36 Uhr

Dann hast Du vermutlich auch für Januar/ Februar 2020 Urlaubsanspruch. Wann beginnt genau der Mutterschutz?

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Re: Urlaubsanspruch

Antwort von Minchen123., 36. SSW am 05.03.2019, 19:41 Uhr

Huhu,

Du hast Urlaubsanspruch bis Ende Mutterschutz

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Re: Urlaubsanspruch

Antwort von Schmetterling am 05.03.2019, 19:51 Uhr

Der beginnt am 23. Oktober.

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Re: Urlaubsanspruch

Antwort von HeyDu! am 05.03.2019, 19:56 Uhr

Schade :-) Der Mutterschutz endet am 29.01.2020 ... also kann der AG ab Februar 2020 kürzen. Im Januar erwirbst Du noch Urlaubsanspruch.

Wenn das Kind etwas später kommt, steht Dir auch noch für Februar anteilig Urlaub zu.

2019 wird also nicht gekürzt. Es sei denn Frühgeburt, was man ja nicht hofft.

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Re: Urlaubsanspruch

Antwort von Charly0815 am 05.03.2019, 21:19 Uhr

für Mutterschutz ist eine Frühgeburt absolut unschädlich, man bekommt nämlich den vor der Geburt nicht ‚verbrauchten‘ Mutterschutz hinten dran gehängt und zusätzlich vier Wochen. Mein Sohn kam am ersten Tag Mutterschutz zur Welt, also sechs Wochen zu früh. Hatte dann nach Geburt 12 Wochen und die sechs von vor der Geburt dazu. Geburt war im Dezember, hatte Mutterschutz bis Ende April.

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Re: Urlaubsanspruch

Antwort von HeyDu! am 05.03.2019, 21:36 Uhr

Charly0815

Schlaumeier :-)
Es soll auch Kinder geben die in der 24 SSW geboren werden. Da hat man zwar 12 statt 8 Wochen Mutterschutz + 6 aber es kommt dennoch weniger Urlaubsanspruch als ursprünglich gedacht heraus. Unschädlich in Bezug auf Urlaub ist das Ganze nur, wenn man ca. die 30 SSW erreicht... kommt das Kind in der 30 SSW + 6 + 12 kommt man zeitlich ungefähr beim Plan heraus.

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Re: Urlaubsanspruch

Antwort von Schmetterling am 06.03.2019, 7:53 Uhr

Danke euch!

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Re: Urlaubsanspruch

Antwort von Tomsa am 25.03.2019, 20:00 Uhr

Wenn Du auch im Dezember noch im Mutterschutz bist, steht Dir der volle Jahresurlaub zu. Die Mutterschutzzeiten sind " wie gearbeitete Zeiten" zu sehen udn dürfen Deinen Anspruch per Gesetz nicht mindern.

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