Geschrieben von Finnja2005, ---. SSW am 01.07.2005, 19:26 Uhr |
Unbedingt!!
In der Bescheinigung, dessen Kosten der AG erstatten muss, steht ja alles drin, was er barcuh: Vorrausscihtlicher ET, Wann ss festgestellt worde, alles andere ist wirklich nicht sein Ding. Lt. MuSchuG darf der Ag keine hErausgabe des MuPA verlangen...§5 MuSchuG 1(2) Auf Verlangen des Ag sollen sie das ZEUGNIS eines Arztes oder einer Hebamme vorlegen.....(3) Die Kosten für die Zeugnisse trägt der Ag.
LG Finnja
- Mutterpass - Annett23, 5. SSW 01.07.05, 19:00
- Dein Ag hat an deinem MuPa nichts zu suchen - Finnja2005 01.07.05, 19:10
- Re: Dein Ag hat an deinem MuPa nichts zu suchen - Tinky, 32. SSW 01.07.05, 19:12
- Re: Dein Ag hat an deinem MuPa nichts zu suchen - Annett23, 5. SSW 01.07.05, 19:13
- Re: Dein Ag hat an deinem MuPa nichts zu suchen - annalenchen, 9. SSW 01.07.05, 19:22
- Re: Dein Ag hat an deinem MuPa nichts zu suchen - Bianca1976, 18. SSW 01.07.05, 19:24
- Unbedingt!! - Finnja2005, ---. SSW 01.07.05, 19:26
- Kann mich den anderen nur anschließen... - mayralott, 26. SSW 01.07.05, 21:38
Darf ich eine Paracetamol nehmen wenn ich stille??
HILFE!!Starke Schmerzen im Rücken-GEHTS LOS?
Ständig harter Bauch
WER BRAUCHT NOCH WINDELN????
Beschäftigungsverbot in der Gastronomie
@alle, die's so schlimm finden!!!!
@Finnja
Ab welchen alter sterilisieren???
Schwanger in München