Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Finnja2005, ---. SSW am 01.07.2005, 19:26 Uhr

Unbedingt!!

In der Bescheinigung, dessen Kosten der AG erstatten muss, steht ja alles drin, was er barcuh: Vorrausscihtlicher ET, Wann ss festgestellt worde, alles andere ist wirklich nicht sein Ding. Lt. MuSchuG darf der Ag keine hErausgabe des MuPA verlangen...§5 MuSchuG 1(2) Auf Verlangen des Ag sollen sie das ZEUGNIS eines Arztes oder einer Hebamme vorlegen.....(3) Die Kosten für die Zeugnisse trägt der Ag.


LG Finnja

 
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