Schwanger - wer noch?

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Mutterpass

Thema: Mutterpass

Ich hab mal eine Frage ich war vor 2 Tagen bei FA und der hat festgestellt, dass ich schwanger bin, laut meiner Rechnung müsste ich jetzt in der 5. Woche sein. Meine Frage, ab wann kriegt man den Mutterpass, ich brauch den für meinen AG. Vielen Dank für die Antwort!

Mitglied inaktiv - 01.07.2005, 19:00



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Das ist einzig und allein dein MuPa und der Chef darf da gar nciht reinschauen. laß Dir lieber eine BEscheinigung der ss für deinen chef ausstellen, aber im muPa stehen viel zu viele privat & medizinische Daten drin. . . ich aheb meinen erst ab der 10.ssw erzählt. Hab es meinem Ag auch da erst erzählt, als ich wußte, daß alles i.O ist. Liebe Grüße Finnja

Mitglied inaktiv - 01.07.2005, 19:10



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Kann mich Finnja nur anschließen. Dein Mupa geht den Chef überhaupt nix an. Zur Bestätigung der SS gibts Extra-Formulare. Wenn Dein Chef drauf besteht, dass er son Ding haben will, weil Dein Wort nicht ausreicht, musst er sogar die Gebühr dafür übernehmen. Den Mupa gibts übrigens völlig unterschiedlich. Das handhabt jeder FA anders. Abgesehen davon, würde ich meinem Chef in der5. Woche auch noch nix erzählen. Ich habe immer bis nach der 12. Woche gewartet. Anders siehst natürlich aus, Du hast einen "gefährlichen" Arbeitsplatz, sprich Labor, Chemikalien usw. LG Tinky

Mitglied inaktiv - 01.07.2005, 19:12



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Die haben aber zu mir gesagt, dass sie den Mutterpass unbedingt brauchen. Ich musste es meinem AG schon sagen, da ich körperlich schwere arbeiten mache und auf so einer Kommissioniermaschine stehe und die so rüttelt beim fahren, deswegen darf ich da nicht mehr arbeiten. du meinst also es reicht wenn ich vom FA eine Bescheinigung für den AG schreiben lasse?

Mitglied inaktiv - 01.07.2005, 19:13



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Hallo Annett, Arbeitgeber bekommt nur eine Bescheinigung vom FA (wenn gewünscht) - keinen Mutterpass! Alles Gute, Annalenchen

Mitglied inaktiv - 01.07.2005, 19:22



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Hallo Annett, kann mich den anderen nur anschliessen.Dein AG hatt gar kein Recht auf deinen Mutterpass zu bestehen. Nur auf eine Bescheinigung des Gyn über deine SS das muss reichen. Wenn krank bist kriegt dein Chef ja auch nicht dein Krankenakte. Tschüss

Mitglied inaktiv - 01.07.2005, 19:24



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In der Bescheinigung, dessen Kosten der AG erstatten muss, steht ja alles drin, was er barcuh: Vorrausscihtlicher ET, Wann ss festgestellt worde, alles andere ist wirklich nicht sein Ding. Lt. MuSchuG darf der Ag keine hErausgabe des MuPA verlangen...§5 MuSchuG 1(2) Auf Verlangen des Ag sollen sie das ZEUGNIS eines Arztes oder einer Hebamme vorlegen.....(3) Die Kosten für die Zeugnisse trägt der Ag. LG Finnja

Mitglied inaktiv - 01.07.2005, 19:26



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....steht auch selbst im Mutterpass selber drin (kannst Du ja noch nicht wissen). Meistens bekommt man den MuPa beim 2ten Termin ausgestellt, so war es bei mir immer... Alles Liebe Tess mit Mayra und Krümelchen

Mitglied inaktiv - 01.07.2005, 21:38