Schwanger - wer noch?

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von mellomania  am 12.08.2019, 14:47 Uhr

thema bv

solange du im betrieb nix sagst, gilt das muschu gesetzt NICHT. heißt du machst normal weiter wie bisher.
dein gyn ist beim thema bv raus. der hat da nix verloren, da es um den ARBEITSPLATZ geht. der AG MUSS! eine gefährdungsbeurteilung machen, dich zu betriebsarzt schicken, damit dir blut genommen wird und dein immunstatus geprüft wird, und DANN entscheider DER AG ob du weiter arbeitest, umgesetzt wirst (er muss diese möglichkeit prüfen, auch wenn du, falls du immunitäten nicht hast, dann woanders im büro arbeitest etc. und diese areit musst du auch annehmen. du kannst dann nicht sagen, nö, telefondienst mache ich nicht. ist aber alles sache des arbeitgebers daher musst du nun entscheiden, ob du es im geschäft sagst, dass die maschinerie losrennt und das mutterschutzgesetz greift oder ob du nix sagst, dann aber ALLE normalen tätigekeiten ohne ausnahme weitermachst. der AG kann halt erst handeln, wenn er informiert ist. du hast keine wahl bez. bv oder nicht und wenn der gyn eins ausstellen sollte bez. des arbeitsplatzes, gilt dieses nicht. ich würde es sagen auf arbeit, damit du dort sicher arbeiten kannst.

 
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