Geschrieben von LeNiWa, 35. SSW am 15.12.2016, 19:50 Uhr |
Teilzeit BV
Nein es wirkt sich nicht nachteilig aus. Bei einem bv (egal ob voll oder Teilzeit) darf der schwangeren kein finanzieller Nachteil entstehen. Anders wäre es wenn du länger als 6 Wochen krank geschrieben bist dann fällst du ins krankenGeld aber das ist bei dir nicht der Fall. Dein AG bekommt das Geld von deiner kk wieder.
- Teilzeit BV - Märzmutter 15.12.16, 19:24
- Re: Teilzeit BV - LeNiWa, 35. SSW 15.12.16, 19:50
- Re: Teilzeit BV - Drachenfrosch 15.12.16, 19:59