Geschrieben von annalenchen, 12. SSW am 20.07.2005, 20:59 Uhr |
stimmt doch!
MuSchG § 6 Beschäftigungsverbote nach der Entbindung
(1) Mütter dürfen bis zum Ablauf von acht Wochen, bei Früh- und Mehrlingsgeburten bis zum Ablauf von zwölf Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigt werden. Bei Frühgeburten und sonstigen vorzeitigen Entbindungen verlängern sich die Fristen nach Satz 1 zusätzlich um den Zeitraum der Schutzfrist nach § 3 Abs. 2, der nicht in Anspruch genommen werden konnte.
- Mutterschutzfrist - heisserFeger, 31. SSW 20.07.05, 11:31
- Re: Mutterschutzfrist - Jehudith, 24. SSW 20.07.05, 11:33
- Re: Mutterschutzfrist - Schnecki03, 28. SSW 20.07.05, 12:01
- man hat IMMER mindestens 14 wochen mutterschutz - two_kids, nix mehr seit 17.09.2004. 20.07.05, 12:14
- Re: man hat IMMER mindestens 14 wochen mutterschutz - Bianca1975, 29. SSW 20.07.05, 12:56
- Re: Mutterschutzfrist - firlefanz, 18. SSW 20.07.05, 15:10
- Re: Mutterschutzfrist - Leena 20.07.05, 15:22
- Re:das stimmt so nicht... - püppi31, ausgekugelt seit 29.06.05. 20.07.05, 17:12
- Re: stimmt doch! - annalenchen, 12. SSW 20.07.05, 20:59
- Re: stimmt doch! - NAchtrag - annalenchen, 12. SSW 20.07.05, 21:16
- ..man beachte aber die Definition von Frühgeburt im Gesetz! - speedy, 35. SSW 21.07.05, 12:35