Geschrieben von Schnecki03, 28. SSW am 20.07.2005, 12:01 Uhr |
Mutterschutzfrist
Hallo,
also ganz so wie Jehudith das schildert ist es leider nicht.
Soweit mir bekannt ist, verhält es sich so:
Du erhälst die Zeit die dir verloren geht nur dann nach den 8 Wochen Mutterschutz, wenn du nicht mehr als 6 Wochen vor dem Termin entbindest. Wenn es bei dir also beim geplanten KS bleibt, bekommst du diese Zeit nach. Solltest du 7 Wochen vor dem ET entbinden, geht dir leider 1 Woche flöten :-( ... usw.
Gruß Schnecki
- Mutterschutzfrist - heisserFeger, 31. SSW 20.07.05, 11:31
- Re: Mutterschutzfrist - Jehudith, 24. SSW 20.07.05, 11:33
- Re: Mutterschutzfrist - Schnecki03, 28. SSW 20.07.05, 12:01
- man hat IMMER mindestens 14 wochen mutterschutz - two_kids, nix mehr seit 17.09.2004. 20.07.05, 12:14
- Re: man hat IMMER mindestens 14 wochen mutterschutz - Bianca1975, 29. SSW 20.07.05, 12:56
- Re: Mutterschutzfrist - firlefanz, 18. SSW 20.07.05, 15:10
- Re: Mutterschutzfrist - Leena 20.07.05, 15:22
- Re:das stimmt so nicht... - püppi31, ausgekugelt seit 29.06.05. 20.07.05, 17:12
- Re: stimmt doch! - annalenchen, 12. SSW 20.07.05, 20:59
- Re: stimmt doch! - NAchtrag - annalenchen, 12. SSW 20.07.05, 21:16
- ..man beachte aber die Definition von Frühgeburt im Gesetz! - speedy, 35. SSW 21.07.05, 12:35