Geschrieben von Bianca1975, 29. SSW am 20.07.2005, 12:56 Uhr |
man hat IMMER mindestens 14 wochen mutterschutz
Hallo,
habe mir auf grund meines "geliebten" Arbeitgeber das Mutterschutzgesetzt zu schicken lassen.
Darin steht:
Zitat: Für die Feststellung, dass eine Frühgeburt im medizinischen Sinne vorliegt, ist ein ärztliches Zeugnis maßgebend (wiegt das Kind bei der Geburt weniger als 2.500g, handelt es sich um eine Frühgeburt [...]). Bei einer Frühgeburt sowie bei einer sonstigen vorzeitigen Entbindung verlängert sich nach der Geburt die Schutzfrist um den Zeitraum, der vor der Geburt nicht in Anspruch genommen werden konnte.
Zitat ende
Die Schutzfrist beträgt vor der Geburt 6 Wochen und nach der Geburt 8 Wochen, nur bei Mehrlingsgeburten oder einer Frühgeburt (s.o.) hat man 12 Wochen Schutz nach der Entbindung.
- Mutterschutzfrist - heisserFeger, 31. SSW 20.07.05, 11:31
- Re: Mutterschutzfrist - Jehudith, 24. SSW 20.07.05, 11:33
- Re: Mutterschutzfrist - Schnecki03, 28. SSW 20.07.05, 12:01
- man hat IMMER mindestens 14 wochen mutterschutz - two_kids, nix mehr seit 17.09.2004. 20.07.05, 12:14
- Re: man hat IMMER mindestens 14 wochen mutterschutz - Bianca1975, 29. SSW 20.07.05, 12:56
- Re: Mutterschutzfrist - firlefanz, 18. SSW 20.07.05, 15:10
- Re: Mutterschutzfrist - Leena 20.07.05, 15:22
- Re:das stimmt so nicht... - püppi31, ausgekugelt seit 29.06.05. 20.07.05, 17:12
- Re: stimmt doch! - annalenchen, 12. SSW 20.07.05, 20:59
- Re: stimmt doch! - NAchtrag - annalenchen, 12. SSW 20.07.05, 21:16
- ..man beachte aber die Definition von Frühgeburt im Gesetz! - speedy, 35. SSW 21.07.05, 12:35
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