Geschrieben von DanniL, 23. SSW am 07.07.2009, 7:21 Uhr |
Sonderurlaub bei Geburt für den Vater
Hallo,
kann Dein Mann den Tarifvertrag einsehen, welcher für sein Unternehmen gilt?
Dort steht auf jeden Fall drin, ob ihm schonmal zwei Tage Sonderurlaub zustehen.
Dann gibt es halt, wie die anderen schon geschrieben haben, die Möglichkeit, dass er unbezahlten Urlaub nimmt und die Erstattung von der Krankenkasse bekommt. Aber wenn mich nicht alles irrt, muss der Arbeitgeber auch hier zustimmen, aber ruf da mal bei Deinem Berater der Krankenkasse an, die können Dir da genaue Auskunft geben.
Wäre aber sehr ärgerlich, wenn der AG selbst in so einer Situation Deinem Mann noch Steine in den Weg legt :-(
LG Danni
- Sonderurlaub bei Geburt für den Vater - dac 06.07.09, 19:53
- Re: Sonderurlaub bei Geburt für den Vater - Lara2003, 39. SSW 06.07.09, 20:01
- Re: Sonderurlaub bei Geburt für den Vater - shinead 06.07.09, 20:21
- Re: Sonderurlaub bei Geburt für den Vater - schnuffel35, 38. SSW 06.07.09, 20:48
- Re: Sonderurlaub bei Geburt für den Vater - Susi0103, 33. SSW 06.07.09, 20:55
- Re: Sonderurlaub bei Geburt für den Vater - Sasumm, 24. SSW 06.07.09, 21:34
- Re: Sonderurlaub bei Geburt für den Vater - mamii86 06.07.09, 21:49
- Re: Sonderurlaub bei Geburt für den Vater - DanniL, 23. SSW 07.07.09, 7:21
- Re: Sonderurlaub bei Geburt für den Vater - paul+rike 07.07.09, 9:01
- Re: Sonderurlaub bei Geburt für den Vater - apfeltasche, 22. SSW 07.07.09, 19:11