Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von DanniL, 23. SSW am 07.07.2009, 7:21 Uhr

Sonderurlaub bei Geburt für den Vater

Hallo,

kann Dein Mann den Tarifvertrag einsehen, welcher für sein Unternehmen gilt?
Dort steht auf jeden Fall drin, ob ihm schonmal zwei Tage Sonderurlaub zustehen.

Dann gibt es halt, wie die anderen schon geschrieben haben, die Möglichkeit, dass er unbezahlten Urlaub nimmt und die Erstattung von der Krankenkasse bekommt. Aber wenn mich nicht alles irrt, muss der Arbeitgeber auch hier zustimmen, aber ruf da mal bei Deinem Berater der Krankenkasse an, die können Dir da genaue Auskunft geben.

Wäre aber sehr ärgerlich, wenn der AG selbst in so einer Situation Deinem Mann noch Steine in den Weg legt :-(

LG Danni

 
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