Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von mamii86 am 06.07.2009, 21:49 Uhr

Sonderurlaub bei Geburt für den Vater

Also da gibt es eigentlich nur eine Lösung, dein Mann kann ab Geburt in Elternzeit (Vätermonate) gehen ,muss aber mindestens 2 Lebensmonate (am stück oder geteilt) gehen und dies 7 Wochen vor errechneten Termin bei seinem Arbeitgeber verlangen...

Er bekommt für die Zeit 67% seines Nettolohn's

Dies kann der Arbeitgeber nicht ablehnen, allerdings sind einige Arbeitgeber darüber nicht gerade begeistert und können einem das Leben nach der Elternzeit schwer machen.

 
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