Geschrieben von mamii86 am 06.07.2009, 21:49 Uhr |
Sonderurlaub bei Geburt für den Vater
Also da gibt es eigentlich nur eine Lösung, dein Mann kann ab Geburt in Elternzeit (Vätermonate) gehen ,muss aber mindestens 2 Lebensmonate (am stück oder geteilt) gehen und dies 7 Wochen vor errechneten Termin bei seinem Arbeitgeber verlangen...
Er bekommt für die Zeit 67% seines Nettolohn's
Dies kann der Arbeitgeber nicht ablehnen, allerdings sind einige Arbeitgeber darüber nicht gerade begeistert und können einem das Leben nach der Elternzeit schwer machen.
- Sonderurlaub bei Geburt für den Vater - dac 06.07.09, 19:53
- Re: Sonderurlaub bei Geburt für den Vater - Lara2003, 39. SSW 06.07.09, 20:01
- Re: Sonderurlaub bei Geburt für den Vater - shinead 06.07.09, 20:21
- Re: Sonderurlaub bei Geburt für den Vater - schnuffel35, 38. SSW 06.07.09, 20:48
- Re: Sonderurlaub bei Geburt für den Vater - Susi0103, 33. SSW 06.07.09, 20:55
- Re: Sonderurlaub bei Geburt für den Vater - Sasumm, 24. SSW 06.07.09, 21:34
- Re: Sonderurlaub bei Geburt für den Vater - mamii86 06.07.09, 21:49
- Re: Sonderurlaub bei Geburt für den Vater - DanniL, 23. SSW 07.07.09, 7:21
- Re: Sonderurlaub bei Geburt für den Vater - paul+rike 07.07.09, 9:01
- Re: Sonderurlaub bei Geburt für den Vater - apfeltasche, 22. SSW 07.07.09, 19:11