Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von shinead am 06.07.2009, 20:21 Uhr

Sonderurlaub bei Geburt für den Vater

Dein Mann sollte sich bereits jetzt schriftlich bestätigen lassen, dass er zum Geburtstermin (spontan) ein paar Tage frei bekommt. Einen gesetzlichen Anspruch darauf hat er leider nicht...
Wenn der Arbeitgeber nicht gewillt ist, oder so einzustufen ist, würde ich auf jeden Fall einen Plan B basteln...

Gruß
Corinna

 
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