Schwanger - wer noch?

Schwanger - wer noch?

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von mf4 am 20.12.2013, 20:07 Uhr

Sie ist verheiratet

so schauts aus
hier zu schreiben es ist alles easy, wir verstehen uns ja toll...
ganz so einfach ist es nicht

Man kann auch schon vor der Geburt die Vaterschaftsanerkennung durchführen lassen, allerdings nur dann, wenn ein Scheidungsverfahren anhängig ist und ein Aktenzeichen des Gerichtes vorliegt. Allerdings ist die Urkunde solange schwebend unwirksam bis zum Tag der rechtskräftigen Scheidung. Das bedeutet, dass trotz Anerkennung nach der Geburt der Ehemann als Vater in die Geburtsurkunde eingetragen wird und er ausgetragen werden kann, sobald die Scheidung durch ist. Das gleiche gilt leider auch für geltend zu machende Unterhaltsansprüche, die erst dann gegen den eigentlichen Kindesvater geltend gemacht werden können mit Tag der Scheidung. Voraussetzung: Das Scheidungsverfahren ist anhängig, sprich ein Aktenzeichen liegt vor.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Schwangerschaftsnewsletter
Die letzten 10 Beiträge im Forum Schwanger - wer noch?

Anzeige Salus Floradix

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.