Geschrieben von mama-von-drei, 25. SSW am 21.03.2011, 17:04 Uhr |
Schwanmgerscahft und Kündigung !
Hallo,
eine mündliche Zusage ist verbindlich (zwar schwer nachzuweisen,aber ein Vertrag) und sobald sie Lohn von Ihren AG bekommt ist es sowieso wie ein Vertrag...
LG Sabrina
- Schwanmgerscahft und Kündigung ! - finn123 21.03.11, 10:56
- Re: Schwanmgerscahft und Kündigung ! - Manuela1981 21.03.11, 11:01
- Re: Schwanmgerscahft und Kündigung ! - HSVMarie, 26. SSW 21.03.11, 11:04
- Re: Schwanmgerscahft und Kündigung ! - Princess01 21.03.11, 11:05
- Re: Schwanmgerscahft und Kündigung ! - Zweizahn, 39. SSW 21.03.11, 11:12
- Re: Schwanmgerscahft und Kündigung ! - Zweizahn, 39. SSW 21.03.11, 11:18
- Kann er nicht! - shinead 21.03.11, 12:00
- Re: Schwanmgerscahft und Kündigung ! - Möchtegernschwanger, 5. SSW 21.03.11, 12:09
- Re: Schwanmgerscahft und Kündigung ! - Baby2411 21.03.11, 13:03
- Re: Schwanmgerscahft und Kündigung ! - mama-von-drei, 25. SSW 21.03.11, 17:04
Welche Größe sollte es sein? (stillkissen)
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