Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Kathyli88 am 08.03.2016, 9:14 Uhr

Schwanger und alleine

Kopf hoch, wahrscheinlich hast du es leichter ohne mann ;)

Du kannst nach der geburt des kindes in elternzeit gehen, die summe berechnet sich aus dem gehalt von einem jahr vor der geburt des kindes. Ich für meinen teil wurde entlassen, als man von meiner SS wind bekam. Ich wusste damals noch nicht, dass ich innerhalb von 2 wochen nach der kündigung einen widerspruch dagegen einreichen hätte können. Somit akzeptierte ich diese kündigung. Nach 1 monat beim arbeitsamt meldete ich mich auch dort wieder ab, denn ich sollte 15 bewerbungen pro woche verfassen, sowie weiterbildungsmaßnahmen besuchen (auch wöchentlich, ein bewerbertraining) obwohl ich vorher innendienstleiterin war. Da ich ledig und noch kinderlos war (weil baby im bauch) bekam ich sofort vorstellungsgespräche die ich auch besuchte. 3 gespräche innerhalb 2 wochen. Die dame des arbeitsamtes sagte ich solle meine SS verschweigen. Jedoch wurde ich bei jedem vorstellungsgespräch gefragt ob ich schwanger sei, denn zu diesem zeitpunkt war ich im 4.monat. Man sah bereits einen bauch. Ich beantwortete die frage natürlich mit einem "ja". Immerhin würde beim neuen AG auch eine probezeit von 6.monaten bestehen, und während dieser zeit kann ich schlecht meinen babybauch und die geburt verstecken.
Die sachbearbeiterin meinte allerdings weiterhin ich solle diese frage gar nicht beantworten im vorstellungsgespräch, oder lügen. Ich fand dies absoluten blödsinn und sinnlos nochdazu. Dann wurde gleich mal mein geld gesperrt, weil ich ein bewrbertraining einmal nicht besuchte, dies wurde dann 2 wochen später ausgezahlt, aufgrund dessen, besuchte ich innerhalb dieser 2 wochen auch weitere maßnahmen nicht, weil ich schließlich keinerlei leistung erhielt und die fahrten mich ebenfalls geld kosten und somit bekam ich gleich eine weitere kürzung für die nächsten 3 monate per brief mitgeteilt...somit meldete ich mich also ab, denn das war mir zu blöd.
Mein elterngeld wird demnach nur 300€ mindestsatz betragen, oder ein wenig mehr, weil ich in dem jahr vor geburt keine einnahmen hatte, außer bis zum 4.monat, bis ich gekündigt wurde.
Die elternzeit kannst du entweder auf 12 monate legen oder auf 3 jahre. Mehr oder weniger wird es dadurch nicht, lediglich der monatliche betrag reduziert sich bei höherer laufzeit. Zusätzlich könntest du dann natürlich ALG1 oder ALG 2 (je nach deinem fall) beantragen. Allerdings musst du dich natürlich für diesen bezug während dieser zeit bewerben. Ich persönlich finde dies recht sinnlos, allerdings sachbearbeiter nicht. Tagesmütter wären eine option, der mutterschutz geht glaube ich nach geburt nur 2 wochen. Somit könnte man gleich wieder in die arbeit.
Ich persönlich werde etwa 1,5 jahre zuhause bleiben und nur das elterngeld beziehen und von ersparnissen leben. Ich finde es auf einer seite lächerlich, dass man nicht einmal die anfangszeit für sein baby da sein kann, hauptsache man ist so schnell wie möglich wieder in der arbeit. Habe vorher selbst 13 jahre vollzeit gearbeitet ohne arbeitslosigkeit dazwischen. Früher war es normal 3 jahre zuhause zu bleiben, bis das kind in den kindergarten kam und vor allem aus den windeln war und gehen und sprechen kann. Heutzutage nicht mehr. Bliebe ich 3 jahre zuhause hätte ich eine große lücke im lebenslauf. Etwa 3,5 jahre wenn man die SS mitzählt.
Er kommt mit 1,5 jahren in eine kita. Bin momentan im 8.monat und habe schon eine nette kita gefunden.
Wie du dies machst musst du selbst entscheiden.
Tagesmütter gibt es für säuglinge, mein mann ist so aufgewachsen und aus ihm ist etwas geworden, jedoch hat er ein schlechtes verhältnis zu seiner mutter, aber das kann auch an ihrer unsymphatischen art liegen. Ansonsten bleibst halt nach der geburt wenigstens 1 jahr elternzeit daheim. Musst mal ausrechnen, wie hoch dein elterngeld ist, ob dir das reicht. Kindesunterhalt kannst du natürlich vom erzeuger einfordern. Sollte er sich weigern, mit hilfe des jugendamts. Wann du wieder arbeiten gehst hängt natürlich von deiner eigenen situation ab, ob du noch angestellt bist oder eben nicht. Die elternzeit solltest du etwa 8 wochen vor geburt spätestens beim AG einreichen.

 
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