Geschrieben von Irish83 am 05.07.2016, 14:29 Uhr |
Schwanger neuer Job
Schwer, das so pauschal zu beantworten. Erhälst du aufgrund deines Jobs ein Beschäftigungsverbot: ja, unbedingt vorher mitteilen.
Kannst du bis zum Mutterschutz arbeiten, würde ich je nach Stimmung (und Vertrag) vorher, oder zumindest am 1.8 Bescheid geben.
Schwere Entscheidung, kannst ja mal berichten, wie du dich entschieden hast.
P.S. ich habe ein ähnliches Problem, meine Elternzeit endet am 1.8 und eigentlich sollte ich dann auch wieder anfangen zu arbeiten. Wenn nun alles gut geht, werde ich zum 1.8 aber ein Beschäftigungsverbot erhalten. Ich werde es erst im August mitteilen, momentan ist mir die Gefahr einer Fehlgeburt noch zu groß.
- Schwanger neuer Job - Sandi1311 05.07.16, 11:25
- Re: Schwanger neuer Job - Irish83 05.07.16, 14:29
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