Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von cke04, 30. SSW am 25.06.2010, 18:37 Uhr

Rechtsfrage....

hallo

den vertrag kannst du sicher unterschreiben,weiß dein ag das du 2 jahre in elternzeit gehst?
es ist egal wie lang du bei dem ag bist,es zählen die letzten 12 monate und wnn du da woanders gearbeitet hast wird das gehalt mit eingerechnet.
bei bv bekommst du ja weiterhin dein gehalt,das ändert nichts am elterngeld.

 
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